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UNFALL - WAS IST ZU TUN
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RUHE BEWAHREN:
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Bewahren Sie an der Unfallstelle Ruhe. Gehen Sie besonnen vor
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UNFALLSTELLE SICHERN:
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Sichern sie die Unfallstelle ab
(Warndreieck). Verständigen Sie einen Rettungsdienst und kümmern Sie sich
um Verletzte Personen (Erstversorgung).
- NOTIEREN SIE:
- Name und Anschrift des Unfallgegners
(Fahrer) sowie des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen - die Adressen
von Zeugen, wenn der Schädiger nicht die schriftliche Erklärung abgibt, daß
er Ihr Fahrzeug beschädigt hat.
- EINSCHALTUNG DER POLIZEI:
- Die Einschaltung empfiehlt sich, wenn der
Schädiger Ihnen keine schriftliche Erklärung abgibt. Die Einschaltung ist
notwendig, wenn größere Schäden entstanden sind. Notieren Sie den Namen
und die Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.
- FOTOGRAFIEREN:
- Es empfiehlt sich, den Unfallschaden und
den Unfallort zu fotografieren. Farbaufnahmen lassen den Schaden besser
erkennen. Eine einfache Kamera sollten Sie daher immer im Handschuhfach mit
sich führen.
- REPARATUR-WERKSTATT:
- In Ihrem Wohn- oder Niederlassungs-Bereich
werden Sie Ihren Wagen der Ihnen bekannten Fachwerkstatt zuführen
oder dorthin abschleppen lassen. In entfernten oder unbekannten Gebieten
empfehlen sich die Werkstätten des ZKF, Zentralverband Karosserie- und
Fahrzeugtechnik oder des ZVK, Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks.
- UNPARTEIISCHER KFZ-SACHVERSTÄNDIGER:
- Beauftragen Sie einen unparteiischen,
freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur
Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz.-Sachverständigen
gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher
beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
- NACHWEIS DES SCHADENS:
- Sie müssen dem Schädiger den Ihnen
entstandenen Schaden nachweisen. Es wäre daher paradox, diesen Nachweis dem
Schädiger, bzw. dessen Versicherer zu überlassen.
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Hier ein Unfallbericht zum Download (PDF-Datei, 65 kb)
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